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Countdown zum Wirtschafts-Brexit - was Unternehmen wissen müssen

Berlin (30.11.2020) - Die Zeit läuft: Bis zum 31. Dezember 2020 müssen EU und UK ihre wirtschaftlichen Beziehungen auf ein neues Fundament gestellt haben. Die Verhandlungen sind zäh und von Rückschlägen geprägt – für deutsche Unternehmen mit Handelsbeziehungen jenseits des Kanals ein großer Unsicherheitsfaktor.

Das müssen Unternehmen im Handel mit UK ab dem 1. Januar 2021 beachten:

  • Unabhängig vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen gibt es ab Januar 2021 neue Zollbestimmungen
  • Eine europäische EORI-Nummer ist ab 2021 für Im- und Exporte verpflichtend
  • Im Falle eines Abkommens sollte die Ursprungseigenschaft nachgewiesen werden, andernfalls wird – trotz eines eventuellen Handelsabkommens – ein Zoll erhoben
  • Konformitätsbewertungen und Zertifizierungen, die von Prüfstellen aus dem Vereinigten Königreich ausgestellt werden, sind ab 2021 innerhalb der EU nicht mehr gültig
  • Britische Betriebsgenehmigungen und Bescheinigungen für Verkehrsunternehmen verlieren in der EU ihre Gültigkeit
  • Beim Handel mit Dienstleistungen fallen ab 2021 die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr weg
  • Für UK gelten ab 2021 Export- und Importverbote für chemische Produkte, Abfall- und Dual-Use-Güter
  • Besondere Vorschriften und Garantien bei der Datenübermittlung werden notwendig
  • Sollte es kein Abkommen geben, kommen im Handel mit UK unter anderem Zölle hinzu

Mehr Details erfahren Sie im Artikel "To-do-Liste für Unternehmen vor dem Wirtschafts-Brexit" und  in der Mitteilung "Getting ready for change" (PDF) der EU-Kommission.

Quelle: DIHK Themen und Positionen

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