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Ägypten: Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 14 Prozent
Dies sieht Artikel 3 des Mehrwertsteuergesetzes vor, das am 8.9.16 in Kraft getreten ist.
Ein ermäßigter Steuersatz von 5 Prozent gilt für Maschinen und Anlagen, die für die Herstellung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen benötigt werden.
(Quelle: IHK Nürnbgerg)
AWZ Bayern