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Ägypten: Verschärfte Zollprüfung

Achtung Ursprungskennzeichnung:

 

München (27.04.2017) - Unternehmen wird geraten, genau auf die Importvorschriften in Ägypten, insbesondere auf die Ursprungskennzeichnung, zu achten.

Ursprungskennzeichnung auf Arabisch

Warenlieferungen mit EU-Ursprung, die im Rahmen des EU-Assoziationsabkommens von begünstigten Zolltarifen profitieren (meistens 0 %), kommen nur in den Genuss der Zollreduktion, wenn die Ware ordnungsgemäß gekennzeichnet ist: Für Waren, die zum Weitervertrieb am lokalen Markt importiert werden, muss die Ursprungskennzeichnung auf ARABISCH erfolgen. Für Lieferungen, die direkt an den Endverbraucher versendet werden, kann die Ursprungskennzeichnung auch auf Englisch durchgeführt werden.

Angaben auf Außenverpackung

Die Angaben müssen auf fest haftenden Etiketten direkt auf jedes verpackte Teil der Lieferung und zusätzlich auf der Außenverpackung angebracht werden.Sollte die Ursprungskennzeichnung einer Lieferung nicht vorschriftsmäßig erfolgen, wird für diese der volle Zollsatz (Normalzollsatz) angewendet.

Im Detail:

Generell muss gemäß der Überwachungsbehörde für Einfuhren und Ausfuhren in Ägypten, der General Organization for Imports & Exports Control (GOEIC) und Artikel 102 der Einfuhrbestimmungen (Dekret 770/2005) jede Verpackung bzw. jeder einzelne Karton (wie z.B. bei Ersatzteilen) und nicht nur die Außenverpackung der Waren gekennzeichnet werden. Das fest haftende Etikett muss für Waren, die auf den ägyptischen Markt vertrieben werden, in arabischer Sprache erfolgen, und generell Informationen über das Produkt, Type und Referenznummer (Warencodes), Name des Exporteurs und Ursprungsland beinhalten. Als Ursprungsangabe reicht "Made in EU"; Made in Germany ist nicht zwingend vorgeschrieben. Ebenfalls muss beachtet werden, dass die Handelsrechnung mit dem Inhalt der Warensendung sowie der Packliste übereinstimmen muss.

Es wird empfohlen, vor Verschiffung von Lieferungen nach Ägypten unbedingt vorab mit dem lokalen Importeur die Kennzeichnungsvorschriften bzw. Importvorschriften zu koordinieren, um unnötige Lagerkosten und Zollgebühren sowie Zeitverlust zu vermeiden.

Quelle: Newsletter International. IHK München, WKÖ Newsletter (Stand: 28.03.2017)