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ATLAS-Einfuhr: Hinweis zur Neubewertung der Zolllagerbewilligungen

München (25.10.2018) - Nach Informationen des Informationstechnikzentrums Bund ‎‎(ITZBund) werden sämtliche Bewilligungen LD und LE widerrufen und zum 01.05.2019 ihre Gültigkeit verlieren.

Stattdessen wird i.d.R. eine neue ‎Zolllagerbewilligung CWP erteilt.‎

Das ITZBund gibt den Hinweis, dass Sie sich als Inhaber einer Bewilligung LD ‎oder LE mit den Inhalten der ATLAS-Info 1568/18 vertraut machen und bei ‎Bedarf Rücksprache mit Ihrem Softwarehersteller und Ihrem zuständigen ‎Hauptzollamt halten sollten, um in Erfahrung zu bringen welche Maßnahmen ‎zu ergreifen sind.‎

In Abstimmung mit Ihnen setzt das Hauptzollamt eine ausreichend lange ‎Abwicklungsfrist fest. Innerhalb der Abwicklungsfrist können aus dem ‎widerrufenen LD/LE noch wie gewohnt Auslagerungen aller Art (inkl. Nachricht ‎EGZ-ZL (ECWPED)) erfolgen. Lediglich Einlagerungen in das LD/LE sind dann ‎nicht mehr möglich.‎
ATLAS- Info

Quelle: News International IHK München, ITZBund

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre IHK oder Handwerkskammer.