Nach deutschem Recht geht das Eigentum an einer verkauften Sache mit der Einigung und Übergabe auf den neuen Eigentümer über. Allerdings kann sich der Verkäufer im Falle der nichtvollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, dass das Eigentum erst dann auf den neuen Eigentümer übergeht, wenn die Zahlung vollständig erfolgt ist. Es ist jedoch zu beachten, dass dies nur nach deutschem Recht gilt, die meisten anderen Staaten kennen keinen Eigentumsvorbehalt in diesem Sinne.
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