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Außenwirtschaft von A bis Z... Heute E wie Einfuhrbeschränkung

Nürnberg (24.04.2017) Im Rahmen handelspolitischer Maßnahmen sind Beschränkungen für die Einfuhr von Waren möglich. Die Beschränkungen, die insbesondere die Einfuhrgenehmigungspflicht von Textilien, Lebensmitteln und Arzneimittel betreffen, gehen aus der Einfuhrliste hervor.

Die Einfuhrliste ist eine Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz und gibt an, welche Waren bei ihrer Einfuhr genehmigungspflichtig sind und welche nicht. Sie wird jährlich neu aufgelegt, aber auch innerhalb eines Jahres aufgrund neuer Rechtsvorschriften immer wieder verändert.

Beschränkungen bei der Wareneinfuhr

Aktuell bestehen Beschränkungen bei der Einfuhr von Textilwaren und Bekleidung, Eisen- und Stahlerzeugnissen, Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse), Rohdiamanten sowie zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten Arzneimitteln. Eine detaillierte Liste hat Zoll online veröffentlicht.

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