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Betrügerische E-Mails

Scamming macht immer wieder die Runde!


Nürnberg (15.03.2017) - Die „Nigeria-Connection“ ist seit vielen Jahren ein Synonym für „Vorauszahlungsbetrug“. Empfängern werden große Summen versprochen, wenn sie afrikanischen Geschäftsleuten behilflich sind, riesige Dollarbeträge außer Landes zu schaffen.

Mittlerweile kursieren immer wieder neue Varianten von Betrugs-E-Mails (Scammings), die sich schon lange nicht mehr auf Nigeria beschränken. Inzwischen kommen die betrügerischen Anfragen aus weiteren afrikanischen Staaten, wobei sich insbesondere Benin, Togo und Uganda als Herkunftsorte herauskristallisieren. Die Trickbetrüger agieren mittlerweile jedoch auch ausunverdächtigen Orten wie z.B. London, den Niederlanden, Kanada, Madrid, Dubai und anderen Ländern.

Zwei Betrugsmuster:

Grundsätzlich sind nach Infirmationen der Industrie- und Handelskammern zwei Arten von Betrugsmustern zu unterscheiden:

  1. Große Geldsummen, die bei Zahlung einer Provision transferiert werden sollen
  2. Hohe Bestellvolumina, um Firmen zu ködern

Bei beiden Betrugsarten möchte man letztlich vom Empfänger eine gewisse Summe als Sicherheits- oder Registrierungsleistung abkassieren.

Bei der ersten Masche wird in einem Schreiben suggeriert, es bestehe eine große Geldsumme, in der Regel von mehreren Millionen, die im Zuge eines fehlenden Erben verteilt werden soll. Dieses Geld liege auf einem Konto "auf Eis“ und soll mit Hilfe und Beteiligung des Adressaten liquidiert werden.

Bestellanfragen mit großem Volumen

Die weitaus trickreichere Variante findet bei zahlreichen exportierenden Firmen immer wieder Anwendung und ist in der Regel schwieriger zu durchschauen. Häufig erhalten Firmen E-Mail- Bestellanfragen mit hohem Auftragsvolumen, das in keinem Verhältnis zu den gängigen Bestellmengen steht. Dadurch soll das deutsche Unternehmen durch vermeintlich hohe Gewinne gelockt werden. Allerdings dienen die hohen Bestellvolumina nur dazu, im Fortgang der Verhandlungen vom Hersteller entsprechend hohe Zulassungs- und Registrierungsgebühren fordern zu können.

Nicht immer ist nachzuvollziehen, ob der Empfänger dieser Zahlung auch der Besteller der Ware ist. Dennoch ist davon auszugehen, dassFirmen im Auslandsgeschäft grundsätzlich erst einmal nicht verpflichtet sind, bei Lieferungen ins Ausland lokale Gebühren zu bezahlen. In der Regel übernimmt diese Leistungen der Importeur, der auch die Importlizenz für die jeweiligen Produkte beantragt.

Tipps zu Ihrer Sicherheit

  • Leisten Sie keine Vorauszahlungen und tätigen Sie keine Überweisungen.
  • Vereinbaren Sie keinerlei Treffen in Deutschland oder im Ausland, denn dies kann mit einem hohen finanziellen und persönlichen Risiko verbunden sein.
  • Versenden Sie keine Schreiben/Dokumente mit Ihrem Firmenlogo zusammen mit der Unterschrift Ihres Prokuristen oder Geschäftsführers (z. B. auf einer Proforma-Rechnung).
  • Klären Sie Freunde, Bekannte und Partnerfirmen über die Gefahr solcher Schreiben auf.

Quelle: Newsletter Bayern Handerk International