Das zum brasilianischen Ministerium für Wirtschaft gehörige Sekretariat für Außenhandel und internationale Angelegenheiten („Secretaría Especial de Comércio Exterior e Asuntos Internacionais“) hatte bereits mit Verordnung 3.534 vom 25. September 2019 die Einfuhrzölle für zahlreiche Maschinen und IT-Produkte, die nicht in Brasilien hergestellt werden können, von 16, 12 und 10 Prozent auf 0 Prozent gesenkt. Die Zollsenkungen sind am 3. Oktober 2019 in Kraft getreten und gelten bis zum 31. Dezember 2021.
Die Zollsenkungen erscheinen im brasilianischen Zolltarif als „Ex“-Tarifpositionen“ („Ex Tarifarios“) im Anschluss an die jeweilige Unterposition der gemeinsamen Nomenklatur des Mercosur.
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(Quelle: GTAI)