Diesem Schritt war eine Einigung zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Republik Bulgarien vorausgegangen: Laufende Regressverhandlungen eines Schadensfalles, der mit einer Investitionsgarantie abgesichert war, werden beendet. Die Bundesregierung hatte 2009 eine Entschädigung aus der Investitionsgarantie des Bundes zur Absicherung der Beteiligung des deutschen Investors geleistet. Deshalb konnte Deutschland seitdem keine Investitionsgarantien für Investitionen in Bulgarien übernehmen.
Grundlage des Rechtsschutzes deutscher Investoren über Investitionsgarantien ist der am 10. März 1988 in Kraft getretene deutsch-bulgarische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV), der im BGBl. II 1987, 742 veröffentlicht wurde und auf der Webseite des Bundesanzeiger Verlags abrufbar ist.
Bulgarien in der DIA-Länderliste des AGA-Portals: http://www.agaportal.de/laenderinformationen/laenderseiten/bulgarien
Link zur Pressemitteilung des BMWi vom 19.Januar 2015: "Einigung mit Bulgarien im Schadenfall Klösters verbessert bilaterale Investitionsbeziehungen", abrufbar auf der Webseite des BMWi unter http://www.bmwi.de/DE/Themen/aussenwirtschaft,did=680186.html
(Quelle: GTAI)