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CETA: Handelsteil ab 21. September vorläufig anwendbar

Brüssel (31.08.2017) Der Handelsteil des Freihandelsabkommens der EU mit Kanada (CETA) wird bekanntlich ab dem 21. September 2017 vorläufig anwendbar sein.

Die Generalzolldirektion hat das betreffende Merkblatt CETA überarbeitet und dessen aktuelle Version (17.08.2017) unter zoll.de zur Verfügung gestellt.

Das Merkblatt und weitere Informationen finden Sie unter
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/Praeferenzen/Praeferenzraeume/CETA/ceta.html