Die vollständige Anwendbarkeit des Handelsabkommens tritt erst ein, wenn die Mitgliedstaaten es ratifiziert haben.
Merkblatt gibt Informationen
Seit Veröffentlichung des Handelsabkommens hat die EU-Kommission mit Kanada einige Verfahrensregelungen abgestimmt. Diese Regelungen wurden nun in das Merkblatt zu CETA aufgenommen.
Aus Anlass der Aktualisierung des Merkblatts und vor dem Hintergrund der nahenden vorläufigen Anwendbarkeit des Abkommens erinnert die Generalzolldirektion auch daran, dass CETA als Präferenznachweis bei der Ausfuhr aus der EU-Ursprungserklärungen eines registrierten Ausführers (REX) vorsieht. Wirtschaftsbeteiligte seien daher angehalten, die notwendige Registrierung vorzunehmen.
(Quelle: IHK München für Oberbayern)