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China erweitert Anwendung des Carnet ATA

München (27.02.2019) - Das Carnet ATA ist ein international gebräuchliches Zollpapier, das für die vorübergehende Einfuhr, Verwendung und Wiederausfuhr verwendet wird. In der VR China war es bislang nur für Messe- und Ausstellungswaren zugelassen.

Das Carnet ATA kann in der VR China jetzt auch für Berufsausrüstungen und Mustersendungen verwendet werden. Die Verwendung für Verpackungsmaterialien wie Paletten oder Ähnliches ist ebenfalls möglich. Eine Ausnahme besteht für Container. Diese können nicht mit Carnet ATA versendet werden.

Elektronische Erfassung

Wer Waren per Carnet ATA vorübergehend nach China einführt, muss beachten, dass die Daten des Carnets bei der Einfuhr nach wie vor elektronisch erfasst werden müssen, damit sie im chinesischen Zoll-IT-System verwendet werden können. Die Registrierung erfolgt über den chinesischen Zollbürgen CCPIT/CCOIC. Dieser gibt die Daten in das System ein und sendet diese an den chinesischen Zoll.

Quelle: Newsletter Handwerkskammer München/gtai, IHK