Die neue Regelung gilt für alle ausländischen Arbeitnehmer, die über eine sogenannte Expertenlizenz („foreign expert license“) oder eine Arbeitslizenz („employment license“) verfügen.
Inhaber der Expertenlizenz und Inhaber der Arbeitslizenz mussten zuvor unterschiedliche Arbeitsgenehmigungen beantragen. Seit dem 1. April 2017 gibt es nur noch eine Arbeitsgenehmigung für beide Gruppen. Das Pilotprojekt zur Vereinfachung startete bereits im Oktober 2016 in Shanghai und weiteren ausgewählten chinesischen Städten und Provinzen (Peking, Tianjin, Hebei, Anhui, Shandong, Guangdong, Sichuan und Ningxia). Es halbiert die Bearbeitungszeit für eine Arbeitsgenehmigung von durchschnittlich 10 auf 5 Tage.
Einfach online anmelden
Um das vereinfachte Arbeitserlaubnisprogramm zu unterstützen, führte die SAFEA das neue Onlineanmeldeverfahren ein. Zunächst nur gültig in Shanghai, erfolgt bald auch das landesweite Rollout.
Ausländische Arbeitnehmer, die eine Arbeitsgenehmigung beantragen möchten, sollen ihre Arbeitgeber benachrichtigen und die notwendigen Unterlagen zur Erleichterung des Bewerbungsprozesses vorlegen. Weitere Informationen zum neuen Prozess finden Sie hier.
(Quelle: IHK München)