Dies haben das chinesische Wirtschaftsministerium und die Generalzollverwaltung in einem gemeinsamen Erlass Nr. 63 vom 25.11.2015 (nur chinesisch) bekannt gegeben.
Der genaue Warenkreis ergibt sich aus der Anlage (z. Z. nicht verfügbar). Diese enthält die chinesischen Zolltarifnummern und die Warenbezeichnungen in Chinesisch. Zum besseren Verständnis wurden unverbindliche Übersetzungshinweise von GTAI hinzugefügt.
Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen. Es ist in gedruckter Form im Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-8246-1040-2) oder auch kapitelweise im Internet abrufbar. Waren der laufenden Nummern 1 bis 95 dürfen nicht im Rahmen von Veredelungsverkehren aus der VR China ausgeführt werden. Für die übrigen Waren besteht ein Einfuhrverbot im Rahmen von Veredelungsverkehren.
(Quelle: IHK Schwaben)