Seit dem 01.04.2020 sind auch Mitarbeiter chemischer und pharmazeutischer Betriebe, die Waren und Güter zur Bekämpfung der Epidemie herstellen, von der 21-Tage-Regelung für Pendler befreit. Auch sie benötigen kein"Pendler-Buch", sie müssen auch nicht die ursprünglich vorgeschriebene Regelmäßigkeit der Grenzübertritte erfüllen ( 3x pro Woche), sie müssen weder 21-Tage-Regelung noch eine 14-tägige Quarantäne einhalten. Zusätzlich muss sich der Arbeitsort dieser Mitarbeiter innerhalb von 100 km von der Staatsgrenze befinden.
Das Innenministerium konkretisiert: Die Sonderregelung gilt für Mitarbeiter von Betrieben, die Schutzmittel (wie z.B. Respiratoren, Mundschutz etc.), Desinfektionsmittel oder andere strategisch wichtige Produkte herstellen. Mehr Infos (auf Englisch) finden Sie » auf der Webseite des tschechischen Innenministeriums.
Auch auf der Weibseite der Auslandshandelskammer Tschechien gibt es aktuelle Informationen.
Die 21-Tage Regel bezieht sich NICHT auf die Mitarbeiter in den Bereichen: Gesundheitswesen, Sozialdienstleistungen und integriertes Rettungssystem. Diese Arbeitnehmer dürfen beliebig (z.B. täglich) die Grenze in beiden Richtungen passieren. Sie müssen aber eine spezielle Bescheinigung für die Arbeitnehmer im Gesundheitswesen, Sozialdienstleistungen und integrierten Rettungssystem mitführen. Sie brauchen nicht das "Pendler-Buch" mizuführen, sie müssen nicht die ursprünglich vorgeschriebene Regelmäßigkeit der Grenzübertritte erfüllen ( 3x pro Woche), sie müssen weder keine 21-Tage-Regel und auch keine 14-tägige Quarantäne einhalten.