München (15.11.2021) - Österreich (mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee), Tschechien und Ungarn werden nun als Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko ausgewiesen. Auf der Website des RKI finden Sie die aktuelle Übersicht.
Folgende Regeln gelten bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland:
Geimpfte und Genesene
- Digitale Einreiseanmeldung, wenn Aufenthalt im Hochrisikogebiet / Deutschland länger als 24h
- keine Quarantäne (zur Quarantänebefreiung muss jedoch der Impf-/Genesenennachweis im Einreiseportal hochgeladen werden)
- keine Testpflicht vor Einreise
- Impf- oder Genesenennachweis bei Einreise
Ungeimpfte ohne Genesenennachweis ab 12 Jahren
- Digitale Einreiseanmeldung, wenn Aufenthalt im Hochrisikogebiet / Deutschland länger als 24h
- 10 Tage Quarantäne, kann mit negativem Testergebnis auf 5 Tage verkürzt werden
- Testpflicht vor Einreise (PCR-Test max. 72h, Antigen-Test max. 48h)
Grenzpendler / Grenzgänger:
- Entweder Impf- / Genesenennachweis oder - wenn ungeimpft - 2 Tests pro Woche, auch bei täglichem Pendeln
- Keine Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung
- Keine Quarantänepflicht, auch nicht für Ungeimpfte
Definition Grenzpendler / Grenzgänger gem. § 2 Nr. 11 und 12 Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV).
Nützliche Hinweise und aktuelle News finden Sie auf unserer Website.
Alle Details und Ausnahmeregelungen (z. B. Transportpersonal) sowie die vollständige CoronaEinreiseV finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Quelle: News International IHK München