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Corona-Pandemie: Türkei erlässt Maßnahmen im Zoll- und Transportbereich International ‎

München (20.04.2020) - Elektronische Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungsdokumenten:

Die Türkei hat im Rahmen des bestehenden MEDOS-Systems eine Neuerung bei der Ausstellung ‎von Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungsdokumenten eingeführt. Seit dem 8. April ‎‎2020 werden Ursprungszeugnisse und Form A-Dokumente von den in der Türkei zuständigen ‎Behörden (z. B. Industrie- und Handelskammern) nur noch elektronisch über MEDOS ‎bereitgestellt. Eine manuelle Ausstellung mit Unterschrift und „Nassstempel“ entfällt. Jedes ‎elektronisch ausgestellte und bestätigte Dokument ist mit einem spezifischen und nicht ‎reproduzierbaren Verifizierungscode versehen, so dass die Richtigkeit und Authentizität der ‎Dokumente überprüft werden kann.‎

Maßnahmen für Frachttransport und Kraftfahrer zur Sicherstellung des freien Warenverkehrs

Das Innenministerium der Republik Türkei hat aufgrund der sich weltweit ausbreitenden COVID-‎‎19-Pandemie Maßnahmen im Hinblick auf die Sicherstellung des Außenhandels und des freien ‎Verkehrs von Waren und Lastkraftfahrzeugen sowie Kraftwagenfahrern beschlossen. Die ‎Durchreise oder die Ein- und Ausreise für Lastkraftfahrzeuge und Kraftwagenfahrer sind erlaubt, ‎sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Abweichende Regelungen gelten für die ‎Grenzübergänge der Türkei zu Iran und Irak (ausländischen Lastkraftwagenfahrern wird über diese ‎Grenzübergänge nur die Ausreise aus der Türkei erlaubt).‎

Einfuhr pflanzlicher Lebens- und Futtermittel in die Türkei: Einreichen notwendiger Zertifikate per ‎E-Mail möglich

Zusätzlich zu den o. g. Verbalnoten hat uns die Handelsabteilung der türkischen Botschaft in ‎Berlin informiert, dass die für die Einfuhr pflanzlicher Lebens- und Futtermittel in die Türkei ‎vorzulegenden Zertifikate aufgrund der Corona-Pandemie ab sofort per E-Mail übermittelt werden ‎können. Die Botschaft bittet in diesem Bereich aktive Unternehmen, hierzu mit der zuständigen ‎Direktion für Land- und Forstwirtschaft der jeweiligen Provinz in der Türkei Kontakt aufzunehmen.‎

Für Rückfragen zu den genannten Punkten wenden Sie sich bitte direkt an die Handelsabteilung ‎der türkischen Botschaft in Berlin.‎

Kontakt: ‎

BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI - HANDELSABTEILUNG

Tiergartenstr. 19-21, 10785 Berlin‎
Tel: +49 (0) 30 27 89 80 30‎
Fax: +49 (0) 30 27 89 80 40‎
E-Mail: berlin(at)trade.gov.tr

‎Quelle: DIHK und News International IHK München ‎