Die tschechische Regierung hat beschlossen, die Landesgrenzen nun auch für Berufspendler zu schließen. Arbeitnehmer, die täglich zwischen Deutschland und Tschechien hin und her fahren, dürfen die Grenzen nur noch in Abständen von mindestens 21 Tagen überschreiten. Folglich sind Grenzgänger sind nun vor die Entscheidung gestellt, daheim zu bleiben oder sich für mehrere Wochen eine Unterkunft am Arbeitsort zu suchen. Die neue Regelung tritt ab 26. März 2020 in Kraft.
Abstände von mindestens 21 Tagen
Aufgrund der Coronavirus-Epidemie verschärfte die Regierung erneut die Bedingungen für den grenzüberschreitenden Pendlerverkehr! Ab dem 26. März 2020 können grenzüberschreitende Arbeitnehmer die Grenzen Österreichs und Deutschlands nur noch in Abständen von mindestens 21 Tagen überschreiten. Damit muss sich der Pendler eine Unterkunft für den mehrwöchigen Arbeitsaufenthalt im anderen Land organisieren. Nach seiner Rückkehr in die Tschechische Republik muss der Pendler zudem eine 14-tägige Quarantäne einhalten.
Wichtiger Hinweis:die 100 km Regel gilt nicht mehr, alle Pendler dürfen ausreisen, aber nur solche Grenzgänger, die auf einem Arbeitsort innerhalb von diesen 100 km von der Grenze arbeiten, dürfen zusätzlich die sog. Grenzübergänge für Pendler (5.00-23.00) für das Überqueren der Grenze benutzen.
Hier finden Sie die Liste mit:
- Hauptübergängen - 24/7 (Designated crossing points at internal borders)
- Speziellen Grenzübergängen für Pendler - funktionieren ab 5.00 bis 23.00 (Other designated crossing points at internal borders)
Quelle: AHK Tschechien