- Schutzbrillen und Visiere
- Mund-Nasen-Schutz-Produkte
- Schutzkittel
- Schutzanzüge
- Handschuhe
Die Anordung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dort sind auch die betroffenen Güter aufgelistet und entsprechend beschrieben.
Das Exportverbot bezieht sich sowohl auf Ausfuhren in ein Drittland als auch auf Verbringungen in andere EU-Mitgliedsstaaten. Ausnahmen sind nur nach engen Voraussetzungen möglich, z. B. bei konzentrierten internationalen Hilfsaktionen. Eine Ausfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist dafür einzuholen.
Quelle: News International IHK München