Wer muss an den AFU zahlen?
Von der neuen Regelung betroffen sind alle Unternehmen in Dänemark, die zur Zahlung der Arbeitsmarktzusatzrente ATP verpflichtet sind sowie ausländische Arbeitgeber, die in Dänemark Dienstleistungen erbringen.
Beiträge eingeführt
Der Beitrag pro Vollzeitäquivalent für 2017 wurde nun auf 7,20 Dänische Kronen festgesetzt. Das entspricht aktuell etwa einem Euro (Stand 8.2.2017). Für ausländische Arbeitgeber wird der Beitrag anhand der RUT-Registrierung erhoben. Die Erhebung des Beitrages erfolgt somit automatisch. Für Unternehmen, die in Dänemark ATP zahlen, wird der Beitrag mit den sonstigen Sozialabgaben erhoben. Den Firmen werden vierteljährlich die entsprechenden Beiträge in Rechnung gesetzt.
Wann ist eine Lohnzahlung aus dem AFU möglich?
Der AFU deckt Lohnforderungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes entstanden sind. Eine Auszahlung aus dem AFU setzt voraus, dass die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sind:
- die ausgeführten Arbeiten sind von einem Tarifvertrag umfasst und
- die Lohnforderung wurde in einem arbeitsrechtlichen Verfahren festgestellt und
- das ausländische Unternehmen ist in einem EU/EWR-Staat registriert und
- der entsendete Mitarbeiter oder eine Gewerkschaft haben im Anschluss an das arbeitsrechtlichen Verfahren erfolglos versucht, die Lohnforderung durchzusetzen.
Neben festgestellten individuellen Lohnforderungen kann der AFU auch Geldbußen beitreiben, die in einem arbeitsrechtlichen oder schiedsrichterlichen Verfahren festgestellt wurden. Zahlt der ausländische Arbeitgeber den Sonderbeitrag nicht, haftet der erste dänische Auftraggeber für den Gehaltsanspruch.
Zusätzliche Bürokratie
Wie erwartet, entstehen durch die neuen Regelungen zusätzliche Bürokratielasten für entsendende Unternehmen – gerade unter Berücksichtigung der relativ niedrigen Jahresbeträge. Ob hier zeitnah Entlasungsmaßnahmen wie Bagatellgrenzen oder Jahresrechnungen eingeführt werden, steht nicht fest. Unklar ist weiterhin, ob auch Arbeiten, die nicht durch einen geltenden Tarifvertrag geregelt werden, unter die Zahlpflicht für den AFU fallen.