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Der Brexit ist da – was nun für deutsche Unternehmen?

London (04.02.2020) - Am 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich offiziell die Europäische Union verlassen. Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer informiert, was jetzt auf deutsche Unternehmen zukommt.

Dank des mit der EU verhandelten und von beiden Seiten verabschiedeten Austrittsabkommens gilt noch bis 31. Dezember 2020 eine Übergangsphase und damit ändert sich für die allermeisten Unternehmen nichts. Während dieser Zeit gelten in Großbritannien weiterhin die Regeln des EU-Binnenmarktes und der Zollunion, sowie auch das gesamte EU-Recht und die Gerichtsbarkeit des EuGHs. Großbritannien muss weiterhin die Pflichten eines EU-Staates wahrnehmen und die EU hat Staaten mit EU-Handelsabkommen auch gebeten, Großbritannien während dieser Zeit noch wie einen EU-Mitgliedsstaat zu behandeln.

Freihandelsabkommen in der Übergangsphase

Während der Übergangsphase will die britische Regierung ein Freihandelsabkommen mit der EU vereinbaren, jedoch wird dieses wegen des kurzen Zeitrahmens voraussichtlich nicht sehr detailliert sein. Die britische Regierung hat außerdem angekündigt, dass sie vom EU-Regelwerk abweichen will, wovon vor allem deutsche Unternehmen, die an internationalen Wertschöpfungsketten beteiligt sind, wie beispielsweise die Automobil- und die Pharmaindustrie, betroffen sein werden. Zudem werden zukünftig bei Ein- und Ausfuhren die Abfertigungsformalitäten und der Zeitaufwand für den Transport steigen. Was genau ab 2021 auf deutsche Unternehmen zukommt, wird vom Handelsabkommen abhängen, wobei auch ein Scheitern der Verhandlungen nicht völlig auszuschließen ist – dies würde bedeuten, dass Großbritannien im internationalen Handel ab 2021 zu WTO-Regeln übergeht.

Dr. Ulrich Hoppe, Hauptgeschäftsführer der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer erläutert: „Großbritannien bleibt trotz des Brexits aber weiterhin ein spannender Markt für deutsche Unternehmen – es ist ein reiches Land mit 65 Millionen Konsumenten. Ich vermute, dass sich Großbritannien nun regulativ eher marktwirtschaftlich entwickeln und versuchen wird, die Standortbedingungen dynamischer zu gestalten. Bestimmte Standards bei Umwelt- und Arbeitsschutz, Produktsicherheit, Gentechnik und ähnlichem werden aber wohl auf hohem Niveau bleiben. Für deutsche Unternehmen wird es auch in Zukunft Geschäftsmöglichkeiten geben, sei es bei den diversen Infrastrukturgroßprojekten, die die britische Regierung angekündigt hat, oder im B2C-Bereich, wo deutsche Produkte für Qualität, durchdachtes Design und ein gutes Preis-Leistungsverhältnis stehen.“

Quelle: News AHK Großbritannien