Mit Inkrafttreten des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes in Österreich gelten seit Jahresbeginn neue gesetzliche Regelungen für die Entsendung von Arbeitnehmern aus Deutschland in das Nachbarland.
Achtung: Ab sofort anmelden
Bitte beachten Sie speziell auch eine Auskunft zur Abholung von Fahrzeugen in Österreich durch deutsche Händler: Autohäuser, die Fahrzeuge in Österreich kaufen und diese mit eigenem Fahrzeug in Österreich abholen, müssen ihren Arbeitnehmer/innen (Fahrer) in Österreich entsenden, d.h. anmelden. Die Finanzpolizei in Österreich wird auch 2017 Kontrollen durchführen und nicht angemeldete Arbeitnehmer/innen bzw. deren Unternehmen mit Bußgeldern belegen.