Die Abgabe der Anmeldungen an die bisherigen Fax-Nummern ist nur noch bis zum
30. Juni 2017 möglich.
Bei Zuwiderhandlung gegen die Meldepflicht kann eine Geldbuße bis zu 30.000 €
erhoben werden.
www.meldeportal-mindestlohn.de
Quelle: Zoll/Newsletter Bayern Handwerk International