Brauerpräsident Georg Schneider wertet die erfolgreiche Durchsetzung der Markenrechte für „Bayerisches Bier g.g.A.“ in Irland, England, Frankreich und Norwegen, ebenso wie die langwierig erkämpfte Streichung des Begriffes „Bayerisches Bier“ aus dem CETA-Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada als richtungsweisend für zukünftige Exporterfolge.
Rückgang beim Inlands-Absatz
Nach Jahren des langsamen, aber kontinuierlichen Wachstums verzeichnet die bayerische Brauwirtschaft 2016 erstmals wieder einen leichten Rückgang des Bierabsatzes von – 1,1% gegenüber dem Vorjahr. Die überdurchschnittlichen Zuwachsraten im Exportgeschäft (+ 5,9% oder 290.000 hl) konnten das Inlandsminus von – 2,9% nur teilweise kompensieren.
Noch nicht eingerechnet ist hierbei das Absatzplus bei alkoholfreiem Bier (+ 4,5% oder 84.200 hl). Das ist steuerfrei und wird von der amtlichen Statistik nicht erfasst. Unter Berücksichtigung auch alkoholfreien Bieres verbleibt ein Minus von noch 0,7% gegenüber 2015.
„Die Erfolgsgeschichte der bayerischen Brauwirtschaft hat im In- und Ausland Nachahmer gefunden!“ erklärte Georg Schneider, Präsident des Bayerischen Brauerbundes die Entwicklung. Seines Erachtens ist der leichte Rückgang des Absatzes bayerischer Brauereien auch darauf zurückzuführen, dass außerbayerische Brauereien zwischenzeitlich selbst auf Bierspezialitäten wie Weißbier, Helles, Keller-, Land- oder dunkle Biere setzen, die über Jahrzehnte eine Domäne der Bayerischen Brauer waren und die ihnen in den letzten Jahren gegen den Trend Wachstum bescherten.
Die zum trendigen „Bayern-Nostalgie-Gebinde“ mutierte „Euroflasche“ verzeichne jedoch gerade außerhalb Bayerns Zuwachsraten für „echtes“ Bayerisches Bier, vor allem der Sorte Hell.