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Finnland: Änderungen im finnischen Arbeitszeitrecht

Helsinki (20.08.2018) ‎Das finnische Parlament hat Änderungen einiger arbeitsrechtlicher Vorschriften ‎beschlossen. Betroffen sind vor allem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsvertragsgesetz. ‎

In Finnland werden aktuell so genannte „Null-Stunden-Verträge“ häufig genutzt. Dabei handelt es ‎sich um Arbeitsverträge, in denen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern keine feste Arbeitszeit ‎zusagen. ‎

Zukünftig soll eine solche Gestaltung nur noch dann möglich sein, wenn der Bedarf an ‎Arbeitskraft tatsächlich variiert. Gibt es hingegen einen konstanten Bedarf an Arbeit, muss auch ‎eine fixe Mindeststundenzahl garantiert werden.‎

Neuverhandlung der Arbeitszeit möglich

Außerdem muss der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmern künftig schriftlich mitteilen, ‎welche Arbeitsleistung voraussichtlich abgefordert werden wird. Gibt es über einen Zeitraum von ‎mindestens sechs Monaten eine Diskrepanz zwischen der vereinbarten und der tatsächlichen ‎Arbeitszeit, kann der Arbeitnehmer eine Neuverhandlung der Arbeitszeit verlangen.‎

Weitere Änderungen betreffen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie während der ‎Kündigungsfrist. Während Letzterer haben betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ‎Anspruch auf mindestens den im Durchschnitt der vorangegangenen 12 Wochen gezahlten Lohn.‎Die Änderungen traten zum 1. Juni 2018 in Kraft. ‎

Zum Thema:‎
Gesetze 377 bis 380/2018 im finnischen Gesetzblatt (nur auf Finnisch oder Schwedisch)‎

(Quelle: IHK München)