Helsinki (12.09.2016) - Bereits im Februar wurde in Helsinki das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Finnland unterzeichnet. Das bisherige Abkommen über die Vermeidung der Doppelbesteuerung stammt aus dem Jahr 1979 und ist teilweise veraltet.
Das neue Abkommen basiert weitestgehend auf dem OECD-Musterabkommen. Die Änderungen betreffen vor allem die Besteuerung von Altersruhegeldern und den Informationsaustausch.
Bezüglich der Besteuerung von Unternehmensgewinnen folgt das deutsch-finnische Doppelbesteuerungsabkommen nicht dem aktuellen OECD-Musterabkommen, sondern demjenigen von 2008. Weitere Unterschiede zum aktuellen Musterabkommen: Zinsen und Lizenzgebühren können ausschließlich im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Es fehlen Regelungen zur Schlichtung und zur gegenseitigen Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern. Das Abkommen bedarf noch der Ratifikation.
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Quelle: Newsletter International der IHK Aschaffenburg