- Seit 14. Juni 2017 ist die unterjährige Ausstellung von Lieferantenerklärungen wieder möglich. Somit reicht eine Lieferantenerklärung, die sowohl den vergangenen als auch zukünftigen Zeitraum abdeckt.
- Kanada: das Abkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) ist seit 21. September 2017 provisorisch anwendbar. Kanada kann bereits seit 14. Januar 2017 auf Lieferantenerklärungen genannt werden.
- Für 2018 sind derzeit keine weiteren Änderungen und neue Präferenzabkommen zu erwarten. Das Inkrafttreten der Präferenzabkommen der EU mit Singapur und der EU mit Vietnam ist frühestens zu Beginn des Jahres 2019 realistisch.
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Quelle: Newsletter International IHK Regensburg