und regelt - wie der Name bereits sagt - in Zukunft nur noch das Inverkehrbringen von Funkanlagen.
Telekommunikationsendeinrichtungen, die in der R&TTE-Richtlinie noch beinhaltet waren, wurden aus der Richtlinie herausgenommen. Diese „wechseln“ in den Geltungsbereich von EMV - und Niederspannungsrichtlinie (soweit zutreffend). Für Hersteller von Funkanlagen und alle beteiligten Kreise ist der 12.06.2017 ein weiteres wichtiges Datum. Bis dahin dürfen Funkanlagen noch auf den Markt gebracht werden, die im Einklang mit den Anforderungen der alten R&TTE Richtlinie stehen. Ab 13.06.2017 müssen alle in Verkehr gebrachten Funkanlagen dann den Anforderungen der neuen Richtlinie entsprechen.
Regelungsrahmen und Schutzziele
Europäische Richtlinien geben mit den „grundlegenden Anforderungen“ in der Regel nur einen allgemeinen Regelungsrahmen sowie die Schutzziele vor. Die spezifischen technischen Anforderungen an Ausrüstungen werden in den sogenannten harmonisierten Normen beschrieben. Werden die Anforderungen in diesen Normen erfülltl kann man von der Einhaltung der Konformität mit der Richtlinien ausgeht. Zum Erreichen der Schutzziele, die die neue Funkanlagenrichtlinie vorgibt, sind allerdings viele der alten Normen, die im Rahmen der früheren R&TTE Richtlinie veröffentlicht wurden, nicht mehr ausreichend. Grund ist die zusätzliche Anforderung in Artikel 3.2 der Richtlinie an die "Unterstützung zur effizienten Nutzung von Funkfrequenzen“, wodurch die Eigenschaften der Funkempfänger stärker in den Fokus rücken.
Bis zum 12.06.2017 kann die Konformität noch nach R&TTE Richtlinie erklärt und damit noch über die Einhaltung der unter R&TTE harmonisierten Normen erreicht werden. Danach nicht mehr. ETSI, das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen, das viele der harmonierten Normen für die R&TTE-Richtlinie herausgegeben hat, arbeitet daher mit Hochdruck daran, die bestehenden Normen für Funkanlagen an die neue Richtlinie anzupassen. So erscheinen momentan in kurzen Zeitabständen (ca. alle 4 Wochen) auf der Seite der EU-Kommission immer wieder neue,aktualisierte Normenlisten für die Funkanlagenrichtlinie.
Die neueste Liste wurde am 10.03.2017 veröffentlicht. Allerdings kann man bereits an der geringen Seitenzahl der Normenliste erkennen, dass noch viele Normen in der Überarbeitung stecken und noch nicht als offizielle harmonisierte Norm im Rahmen der Funkanlagenrichtlinie freigegeben sind.
ETSI-Informationen
Diese Informationslücke wird von vielen Unternehmen beklagt, weil sie Probleme bei der Konformitätsbewertung bereitet. Sind keine harmonisierten Normen für die Bewertung der Funkeigenschaften (Art. 3.2 und ggf. 3.3 der Richtlinie 2014/53/EU) vorhanden, muss eine notifizierte Stelle in die Konformitätsbewertung einbezogen werden. Hier stellt sich für die Hersteller die Frage, wo sie vorab Informationen zu den neuen, geänderten Anforderungen erhalten. Es gibt einen Ausweg aus diesem Dilemma. ETSI hat auf seinen Internetseiten die Normenentwürfe zur Einsicht bereitgestellt.
Man kann sich dort über den aktuellen inhaltlichen Stand eines Entwurfes informieren und sich damit auf Änderungen in zukünftigen Normenversionen einstellen, noch bevor diese in die Normenliste gelangen. Damit erhält ein Hersteller die notwendigen Hinweise, „in welche Richtung“ sich die Norm voraussichtlich entwickelt und kann dies in Abstimmung mit seiner notifizierten Stelle berücksichtigen. ETSI bietet daneben auch einen Service, bei dem es möglich ist, verschiedene Normenversionen auf ihre Änderungen hin zu vergleichen. Die Seiten der ETSI mit diesen Angeboten finden Sie auf den beiden Links: