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Geschäftspraxis und Einfuhrverfahren in Ghana
Geschäftspraxis
Obwohl in Ghana über 15 verschiedene Sprachen gesprochen werden, ist die Amtssprache Englisch. Darüber hinaus sind Ghanaer in der Regel gegenüber Ausländern sehr aufgeschlossen und freundlich.
Da die bürokratischen Prozesse sehr langwierig verlaufen können, sollte man als Unternehmer viel Geduld und Zeit mitbringen, um zu einem erfolgreichen Abschluss zu gelangen. Dies liegt insbesondere daran, dass direkte Äußerungen von Ghanaern nur ungern getroffen werden und es oftmals sogar als unhöflich verstanden wird, wenn man Probleme und Kritik direkt anspricht. Daher bedarf es einiger Übung, um bestimmte Äußerungen in einem Geschäftstreffen richtig zu interpretieren.
Gerne wird zu Beginn eines Geschäftsgesprächs Small Talk geführt, dabei ist die Familie oftmals Thema Nummer eins. Ebenfalls beliebte Themen sind der starke Verkehr in Accra, ghanaisches Essen sowie das heiße Wetter.
In Anbetracht der hohen finanziellen Anforderung, die an ausländische Unternehmen in Ghana in Bezug auf die Gründung eines Vertriebsbüros existieren, entscheiden sich viele ausländische Unternehmen stattdessen für eine Zusammenarbeit mit einem lokalen Partner, der sich bestens im jeweiligen Markt auskennt und auf ein bestehendes Netzwerk in der jeweiligen Branche zurückgreifen kann. Oftmals werden dann dieser Partner oder auch mehrere Partner vor Ort durch ein ausländisches Repräsentanzbüro unterstützt, welches jedoch lediglich als Verbindungsbüro zwischen ausländischer Muttergesellschaft und lokalem Partner agieren kann. Zahlungsgeschäfte dürfen auf diese Weise nicht abgewickelt werden. Wichtigste ghanaische Anlaufstelle für alle Themen rund um Investitionen ist das Ghana Investment Promotion Centre (GIPC), dessen Mitarbeiter in der Regel kompetent zu allen damit zusammenhängenden Themen beraten können.
Grundsätzlich kann man sagen, dass es in Ghana fast immer erforderlich ist, mit einem lokalen Partner zusammenzuarbeiten, der die lokalen Gegebenheiten sehr gut kennt und bei der Entwicklung von speziell auf den Markt angepassten Produkten beraten kann. Dies betrifft ebenfalls lokal angepasste Vertriebswege sowie Finanzierungsmodelle. So ist beispielsweise der Handel in Ghana, insbesondere im Bereich der Konsumgüter, größtenteils informell organisiert, Online Shopping ist bislang fast nicht vertreten. Oftmals stellt die Finanzierung deutscher Produkte und Dienstleistungen die größte Herausforderung dar. Bei lokalen Finanzierungskosten von 30 Prozent bis 120 Prozent bieten deutsche Unternehmen neben dem Produkt oftmals auch die Finanzierung an. Teilweise über Kredite, teilweise über Beteiligungen oder Leihgebühren etc. Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana (AHK Ghana) unterstützt mit ihrem Büro in Accra deutsche Unternehmen dabei, passende Geschäftspartner oder Kunden vor Ort zu finden.
Bei der Auswahl eines Partners ist es besonders wichtig, die Seriosität zu überprüfen. Da es ein nur schlecht funktionierendes Unternehmensregisteramt in Ghana gibt, stellt dies oftmals eine Herausforderung dar. Ein Besuch des potentiellen Partners kann dabei helfen, sich ein realistisches Bild über dessen Seriosität und Arbeitsweise zu machen. Zudem gibt es Möglichkeiten, die Finanzen des Partners prüfen zu lassen.
Weitere Informationen:
Gesetze in Ghana, http://www.gtai.de/gesetze-in-ghana
Ghana - Rechtliche Rahmenbedingungen in a nutshell, http://www.gtai.de/ghana-rechtliche-rahmenbedingungen
Einfuhrverfahren
Die Hafenstadt Tema ist einer der wichtigsten Handelsknoten für die Wirtschaft in Ghana und Westafrika. In dem internationalen Hafen werden rund 80 Prozent des Imports und Exports des Landes abgewickelt und somit stellt Tema einen der größten Häfen in Subsahara-Afrika dar. Unter anderem wird auch ein Großteil des deutsch-ghanaischen Handelsvolumens über den Hafen in Tema abgewickelt.
Ghana gehört zu der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS. Die ECOWAS-Mitgliedsstaaten einigten sich auf einen gemeinsamen Außenzolltarif (Common External Tariff, CET), der von Ghana seit 2016 umgesetzt wird. Ein Hauptziel der ECOWAS ist die Steigerung des Warenverkehrs zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten und der Welt.
ECOWAS hat ebenfalls das Ziel, durch die Schaffung einer Freihandelszone lokal gefertigte oder teilgefertigte Produkte zu fördern. Der Trade Liberalisation Scheme ETLS sieht den weitgehend zollfreien Warenverkehr für Ursprungserzeugnisse der Mitgliedstaaten vor, wenn sie von einem ECOWAS-Ursprungszeugnis eines national zugelassenen Herstellers begleitet werden.
Für Nicht-ECOWAS-Mitglieder belaufen sich die Importzölle auf 5 Prozent bis 35 Prozent. Des weiteren fallen 15 Prozent Umsatzsteuer an sowie weitere 2,5 Prozent für den staatlichen Sozialfond und 2 Prozent Sondereinfuhrabgabe auf nahezu alle Waren. Bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen sind besondere Vorschriften zu beachten und es wird eine Untersuchungsgebühr von 1 Prozent des Gesamtwertes berechnet. Beim Import von veralteten oder gebrauchten Fahrzeugen wird eine Sonderabgabe (Overage Penalty) veranlasst. Diese Sonderabgabe bezieht sich auf Kraft- und Nutzfahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind.
Obwohl die meisten Güter Einfuhrzöllen unterliegen, gibt es einige Ausnahmen, wie zum Beispiel internationale Hilfsgüter, Güter für die ghanaische Regierung oder diplomatische Einrichtungen.
Die meisten Waren, die von Zöllen befreit sind, sind auch von der Umsatzsteuer befreit, wie zum Beispiel bestimmte Maschinen und Geräte für die Landwirtschaft, Tafelsalz, Wasser, Mineralölerzeugnisse, Moskitonetze und Waren für die Bildung, Printmedien, etc.
Der Customs Amendment Act, 2015 ist das aktuelle ghanaische Zolltarifgesetz, das neben Drittlandzöllen notwendige Informationen zu Umsatz- und Verbrauchsteuersätzen enthält. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der ghanaischen Steuerbehörde: http://www.gra.gov.gh/docs/info/customs/common_ecowas_tariff.pdf.
Im Anhang 6 des Zolltarifs befindet sich eine Liste von verbotenen und einfuhrbeschränkten Gütern. Ein absolutes Einfuhrverbot gilt beispielsweise für Falschgeld, gefährliche Waffen und krankheitserregende und infizierte Tiere oder Tierkörper. Für gewisse Warengruppen müssen vor der Einfuhr besondere Genehmigungen und/oder Lizenzen beantragt werden. Die Anträge für die Genehmigungen oder der entsprechenden Lizenzen sind bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Informationen für die zuständigen Behörde oder Warengruppe finden Sie in der Rechtsgrundlage (Customs Amendment Act 2015, Anhang 6, Absatz B).
Der Import per Seefracht unterliegt einer Wareninspektion bei der Ankunft (Destination Inspection). Diese Wareninspektion wird von der zuständigen Zollabteilung der ghanaischen Steuerbehörde und der Normenbehörde GSA (Ghana Standards Authority) durchgeführt. Da nahezu alle importierten Güter einer Prüfung der GSA unterliegen, wird sichergestellt, dass die Güter der ghanaischen oder einer gleichwertigen internationalen Norm entsprechen. Voraussetzung für eine Einfuhr von Risikowaren ist die Registrierung bei der GSA. Die Registrierung enthält einen Antrag für die Einfuhrgenehmigung, eine Warenprobe und ein Analysezertifikat. Die ghanaische Nahrungs- und Arzneimittelbehörde FDA (Food and Drug Authority) ist zuständig für die Überwachung und Einhaltung der relevanten Qualitätsnormen. Weitere Informationen zum Import von Risikogütern finden Sie auf der Website der Ghana Standards Authority: http://www.gsa.gov.gh
(Quelle: gtai)
gtai