Nun hat die griechische Regierung einen weiteren Teil der Beschränkungen zurückgenommen. Die neuen Lockerungsmaßnahmen wurden durch das griechische Finanzministerium am 31. Mai in einem Rechtsakt festgeschrieben.
Obergrenze nach oben gesetzt
Dieser setzt zum 4. Juni die Obergrenze für Überweisungen, welche Unternehmen im Rahmen von Importgeschäften ohne vorherige Einwilligung der griechischen Hausbank pro Tag ins Ausland tätigen dürfen, erneut nach oben: Gegen Vorlage bestimmter Dokumente sind fortan 40.000 Euro erlaubt.
Ab dem 1. Juli sind dann zweimonatlich pro Bankkunde Auslandsüberweisungen von bis zu 4.000 Euro möglich.
Des Weiteren können Inhaber griechischer Bankkonten seit dem 4. Juni nun bis zu 5.000 Euro im In- und Ausland abheben und Privatpersonen ist das Mitführen von bis zu 3.000 Euro Bargeld pro Auslandsreise gestattet.
Hintergrund: Die Kapitalverkehrskontrollen wurden im Rahmen der Schuldenkrise Griechenlands im Juni 2015 eingeführt. Ziel der Lockerungsmaßnahmen ist deren vollständige Beseitigung im Laufe dieses Jahres.
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Quelle IHK München News