Seit seinem Inkrafttreten am 29. Oktober 2015 müssen alle Unternehmen, die im Vereinigten Königreich Waren oder Dienstleistungen vertreiben, eine Erklärung abgeben, dass ihre Lieferkette frei von „Sklavenarbeit“ ist.
Betroffen sind Firmen deren jährlicher Umsatz mehr als 36 Millionen £/Jahr beträgt. Sie müssen einmal jährlich zur Sicherstellung eine Erklärung abgeben, welche Maßnahmen sie unternommen haben, dass es in ihren Lieferketten keine „Sklavenarbeit“ gibt.
Für die Berechnung des Umsatzes werden auch die Umsätze aller Tochtergesellschaften des betreffenden Unternehmens berücksichtigt und zwar auch dann, wenn sich diese außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden.
Die Erklärungspflicht betrifft Mutter- wie Tochterunternehmen gleichermaßen. Noch existieren keine Vorschriften zu den detaillierten Anforderungen an eine solche Erklärung. Allerdings enthält ein von der britischen Regierung herausgegebener Leitfaden diesbezüglich nützliche Hinweise.
Wir bitten alle Unternehmen, die den Kriterien entsprechen, um Beachtung dieser neuen Regelung im Vereinigten Königreich.
Auf der Homepage der IHK Nürnberg für Mittelfranken finden Sie dazu einen praktischen Leitfaden, einen Artikel aus der Zeitschrift „Betriebsberater“ vom Januar 2016 und weitere Dokumente und Links zum Modern Slavery Act.
(Quelle: IHK Nürnberg)