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Großbritannien: ECHA aktualisiert Brexit-Hinweise

Würzburg (27.04.2020) - Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihre Empfehlungen für Unternehmen zum Brexit in der Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 angepasst.

Betroffenheit überprüfen

Die ECHA rät Unternehmen erneut, ihre Betroffenheit zu prüfen. UK-basierte Registrierungen und Autorisierungen sollten nach Empfehlung der ECHA in einen EU-Mitgliedstaat übertragen werden, bevor die Übergangsphase endet.

Bis zum Ablauf der Übergangsphase finden EU-Regularien, die von der ECHA betreut werden, auch für Großbritannien Anwendung. Downstream-User in der EU sollten nach Hinweis der EHCA die Liste der allein von UK-basierten Firmen registrieren Stoffe auf der ECHA-Website prüfen, um ihre Betroffenheit zu ermitteln.
 

Quelle: News International IHK Würzburg