Betroffenheit überprüfen
Die ECHA rät Unternehmen erneut, ihre Betroffenheit zu prüfen. UK-basierte Registrierungen und Autorisierungen sollten nach Empfehlung der ECHA in einen EU-Mitgliedstaat übertragen werden, bevor die Übergangsphase endet.
Bis zum Ablauf der Übergangsphase finden EU-Regularien, die von der ECHA betreut werden, auch für Großbritannien Anwendung. Downstream-User in der EU sollten nach Hinweis der EHCA die Liste der allein von UK-basierten Firmen registrieren Stoffe auf der ECHA-Website prüfen, um ihre Betroffenheit zu ermitteln.
Quelle: News International IHK Würzburg