Hinweis:

Diese Meldung stammt aus dem Archiv. In archivierten Meldungen sind möglicherweise nicht mehr funktionierende Links zu anderen Websites enthalten. Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Funktionalität der Links.

Handelsabkommen mit Singapur in Kraft getreten

München (09.12.2019) - Das Abkommen mit Singapur ist das erste bilaterale Handelsabkommen der EU mit einem südostasiatischen Land. Es verbindet Europa mit einer der dynamischsten Regionen der Welt.

Singapur ist für europäische Unternehmen eine wichtige Drehscheibe für die gesamte Pazifikregion und der mit Abstand größte Handelspartner der EU in Südostasien.

Beseitigung von Zöllen, technischer und nichttarifärer Handelshemmnisse

Zölle

Mit dem Handelsabkommen beseitigt Singapur alle noch vorhandenen Zölle auf EU-Waren.

Technische und nichttarifäre Handelshemmnisse

Das Abkommen enthält Regelungen, die zur Beseitigung von nichttarifären Handelshemmnissen für den Handel zwischen der EU und Singapur führen sollen. Dies betrifft z.B. den Bereich Elektronik, Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile, Ausrüstung für die Erzeugung erneuerbarer Energie oder rohe und verarbeitete Erzeugnisse tierischen und pflanzlichen Ursprungs.

Das Abkommen mit Singapur ermöglicht ferner den rechtlichen Schutz von 138 bekannten europäischen Lebensmitteln und Getränken, sogenannten geografischen Angaben. Singapur ist bereits das drittwichtigste Land für die Ausfuhr solcher europäischen Spezialitäten.
Investitionsschutz

Die EU und Singapur haben überdies ein Investitionsschutzabkommen geschlossen, das in Kraft treten kann, sobald es von allen EU-Mitgliedstaaten nach deren jeweiligen nationalen Verfahren ratifiziert wurde.

Die wichtigsten Punkte des Abkommen finden Sie hier.

Quelle: Newsletter Handwerkskammer München/EU Kommission