Die Formulare für die Meldungen stehen seitdem ebenfalls nicht mehr zur Verfügung. Diese Meldungen müssen durch EU-Unternehmen erfolgen, die in Deutschland vorübergehende Bauausführungen/Montagen durchführen (nicht durch deutsche Unternehmen für Ihre ausländschen Auftragnehmer).
Meldeportal
Zur Abgabe der Meldungen ist ab sofort nur noch das Meldeportal-Mindestlohn der Generalzolldirektion zuständig. Zur Nutzung des Meldeportals-Mindestlohn ist eine einmalige Registrierung zur Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Danach übermitteln Sie elektronisch die Anmeldedaten. Sie erhalten nach einer erfolgreichen Meldung eine Empfangsbestätigung, die nur für die Unterlagen des Unternehmens gedacht ist.
Elektronisches Meldeportals-Mindestlohn der Deutschen Zollverwaltung
Quelle: Bayern Handwerk International/ Zoll