Für die Wiedereinführung dieser Sanktionen haben die USA zwei Fristen ausgegeben: 90 und 180 Tage.
Eine erste Runde der Wiedereinführung der US-Sanktionen fand am 07.08.2018 statt. Am 05.11.2018 erfolgte die zweite Runde.
Folgende US-Sanktionen gegen den Iran sind seit dem 05.11.2018 wieder in Kraft:
- Erdöltransaktionen mit iranischen Öl-Gesellschaften.
- Der Ankauf von Erdöl und Erdöl- oder petrochemischen Produkten aus dem Iran.
- Transaktionen zwischen ausländischen Finanzinstituten und der Zentralbank des Iran sowie weiteren iranischen Finanzinstitutionen.
- Die Bereitstellung von speziellen Finanznachrichten für die iranische Zentralbank und iranische Finanzinstitute.
- Die Bereitstellung von Versicherungsleistungen, Versicherungen oder Rückversicherungen.
- Außerdem sind Sanktionen gegen den iranischen Energiesektor, iranische Hafenbetreiber sowie den Schifffahrts- und Schiffbausektor wieder in Kraft getreten.
- Am 05.11.2018 hat die US-Regierung auch die „General Licence H“ zurückgezogen: Für deutsche bzw. europäische Tochterfirmen von US-Unternehmen ist seit diesem Zeitpunkt jede Iran-Transaktion verboten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IHK München.