Das bedeutet, dass auf privaten Baustellen kein Baustellenausweis erforderlich ist.
In den beiden Fällen, in denen der Baustellenausweis nach wie vor Pflicht ist, muss der Ausweis ein Foto des Arbeitnehmers, sowie Angaben zu Person (Name, Geburtsdatum, Geburtsort) und zum Arbeitsgeber bzw. Unternehmer enthalten. Er kann vom Unternehmen selbst ausgestellt werden.