Nach Angaben der HandwerkskammerTrier müssen Unternehmen, die Mitarbeiter nach Luxemburg entsenden, die Entsendung im Vorfeld der Einsätze auf der Internetseite der Luxemburger Arbeitsinspektion ITM unter www.itm.lu melden.
Meldepflichtige Aktivitäten
Alle Einsätze, für die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer bezahlten Arbeitszeit in Luxemburg tätig werden sind meldepflichtig:
- Kundenbesuche und Geschäftsgespräche, Vorbereitung einer Dienstleistung
- Kurzfristige Notfalleinsätze
- Alle Arbeitseinsätze zur Erbringung einer Dienstleistung in Luxemburg
- Messeauftritte
- Anlieferung von Ware
Ausgenommen sind lediglich Einsätze von Geschäftsführern und Selbständigen.
Neue Angaben bei der Entsendemitteilung
Zusätzlich zu den bestehenden Angaben müssen bei der Luxemburger Arbeitsinspektion ITM ab sofort zusätzlich Kunde/Auftraggeber, Subunternehmer und Leiharbeiter angegeben werden. Im Folgemonat der Einsätze in Luxemburg müssen die sog. "monatlichen Dokumente" bereitgestellt werden:
- Arbeitszeiterfassung für die in Luxemburg geleisteten Stunden,
- Lohnnachweis über die tatsächliche Bezahlung des Lohns (Überweisungsbeleg)
- Lohnabrechnung, aus der ersichtlich ist, dass mindestens der luxemburgische Mindestlohn gezahlt wurde
- Bußgeldandrohung
Werden die Auflagen des Arbeitnehmerentsendegesetzes in Luxemburg nicht eingehalten, drohen Bußgelder in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro pro Arbeitnehmer, im Wiederholungsfall sogar das Doppelte.
Quelle: Handwerkskammer Trier, Newsletter Bayern Handwerk International