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Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung vom 16. März 2020

München (17.03.2020) - Bayern wird zusätzlich zu den Mitteln des Bundes ein Sondervermögen von bis zu 10 Milliarden Euro zur Hilfe im Umfeld der Corona-Krise einrichten.

Daraus werden drei Maßnahmen finanziert:

Die LfA erhält einen zusätzlichen Bürgschaftsrahmen von 500 Millionen Euro.

  • Die Ausfallbürgschaften werden auf bis zu 80 bis 90 Prozent erhöht.

Bayernfonds:

  • Im absoluten Notfall kann sich der Freistaat an Unternehmen beteiigen, um Betriebe am Laufen zu erhalten.

Soforthilfe:

  • Unternehmen, die unmittelbar in Not geraten sind wie Betriebe der Gastronomie oder auch Kulturschaffende, erhalten unbürokratisch eine Soforthilfe. Der Betrag liegt zwischen 5.000 und 30.000 Euro.

Steuern: Einfacher Antrag zur Stundung von Steuerzahlungen und Verringerung der Vorauszahlung.

Quelle: IHK München