Daraus werden drei Maßnahmen finanziert:
Die LfA erhält einen zusätzlichen Bürgschaftsrahmen von 500 Millionen Euro.
- Die Ausfallbürgschaften werden auf bis zu 80 bis 90 Prozent erhöht.
Bayernfonds:
- Im absoluten Notfall kann sich der Freistaat an Unternehmen beteiigen, um Betriebe am Laufen zu erhalten.
Soforthilfe:
- Unternehmen, die unmittelbar in Not geraten sind wie Betriebe der Gastronomie oder auch Kulturschaffende, erhalten unbürokratisch eine Soforthilfe. Der Betrag liegt zwischen 5.000 und 30.000 Euro.
Steuern: Einfacher Antrag zur Stundung von Steuerzahlungen und Verringerung der Vorauszahlung.
Quelle: IHK München