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Mitarbeiterentsendung: A1-Bescheinigung richtig beantragen

München (04.10.2017) - Bevor ein deutscher Arbeitnehmer zum Arbeiten über die Grenze in einem anderen Mitgliedsland oder der Schweiz tätig wird, muss er für die Zeit der Entsendung bei der deutschen Krankenkasse das Formular A1 anfordern und ausfüllen, unabhängig davon, ob er als Arbeitnehmer oder Selbständiger tätig wird.

Stellen für die Ausstellung:

Die für die Ausstellung zuständigen Stellen sind nicht der GKV, Spitzenverband/DVAK, sondern

  • für Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig. Dies gilt unabhängig davon, ob bei dieser Krankenkasse eine Pflicht-, freiwillige oder Familienversicherung besteht,
  • für Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, ist der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig (DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See oder der zuständige Regionalträger der DRV),
  • für Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind und aufgrund ihrer Mitgliedschaft bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, ist die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V., Postfach 080254, 10002 Berlin, zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auch im Dienstleistungskompass

Quelle: Newsletter HWK für München, DVAK