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Neues zum Brexit II

München (08.10.2018) - Themen: EU-Sondergipfel in Salzburg und Zollgesetz des Britischen Parlaments

EU-Sondergipfel in Salzburg brachte keinen Durchbruch

Auf einem Sondergipfel des Europäischen Rats in Salzburg am 20.09.2018 berieten die Staats- ‎und Regierungschefs der EU-27 erneut über die Fortschritte bei den Brexit-Verhandlungen. Auch ‎wenn der Gipfel selbst keinen Durchbruch brachte, wurde der Druck seitens der EU erneut erhöht. ‎Es soll demnach bis Mitte Oktober ein Durchbruch in den Verhandlungen um den Austritt ‎Großbritanniens erzielt werden. Nach wie vor strittig ist die Frage, wie eine harte Grenze zwischen ‎Irland und Nordirland verhindert werden könne, so dass der dortige Friedensprozess nicht ‎gefährdet wird. Die britische Regierung kündigte an, einen neuen Vorschlag für die Grenzfrage ‎vorzulegen. Die „backstop-Lösung“ der EU, dass Nordirland weiterhin Teil der Zollunion bleiben ‎könne, lehnt die britische Regierung noch immer ab. ‎

Im November soll es einen erneuten Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs geben. Ziel ‎ist es, bis dahin einen Durchbruch in den Verhandlungen zu erzielen.‎

Lesen Sie mehr zum EU-Sondergipfel in Salzburg auf der Webseite der EU-Kommission unter ‎diesem Link

Britisches Parlament verabschiedet Zollgesetz

Durch den Austritt der Briten aus der Europäischen Union wird das EU-Zollrecht nicht mehr für ‎das Vereinigte Königreich gelten. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz werden vom Unionsrecht ‎unabhängige Zollbestimmungen geschaffen. Die zollrechtlichen Aspekte des Gesetzes basieren ‎auf dem Unionszollkodex und spiegeln ihn weitgehend. Der neu geschaffene Rechtsrahmen ‎muss noch um Durchführungsverordnungen ergänzt werden. ‎

Während der Übergangsphase, die bis zum 31. Dezember 2020 dauern soll, werden der ‎Unionszollkodex sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen weiterhin ihre Gültigkeit ‎behalten. Erst mit dem Ende der Übergangsphase wird das neue eigenständige Zollgesetz seine ‎Wirksamkeit entfalten. Sollte es aber keine Einigung über das Austrittsabkommen geben, kann ‎auch die Übergangsphase nicht in Kraft treten. Dann sind die neuen Zollbestimmungen ab dem ‎Austrittszeitpunkt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 29. März 2019 ‎anzuwenden.

(Quelle: GTAI)‎

Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie unter diesem Link.

Direkt ins Gespräch mit den Fachkollegen der IHK München können Sie auch beim „Wirtschaftsforum Brexit“, ‎am 14.11.2018 in der IHK-Akademie München, kommen. Unter folgendem Anmeldelink können ‎Sie sich bereits jetzt Ihren Platz bei der Veranstaltung sichern: www.ihk-muenchen.de/forum-brexit

Quelle: News IHK München