EU-Sondergipfel in Salzburg brachte keinen Durchbruch
Auf einem Sondergipfel des Europäischen Rats in Salzburg am 20.09.2018 berieten die Staats- und Regierungschefs der EU-27 erneut über die Fortschritte bei den Brexit-Verhandlungen. Auch wenn der Gipfel selbst keinen Durchbruch brachte, wurde der Druck seitens der EU erneut erhöht. Es soll demnach bis Mitte Oktober ein Durchbruch in den Verhandlungen um den Austritt Großbritanniens erzielt werden. Nach wie vor strittig ist die Frage, wie eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland verhindert werden könne, so dass der dortige Friedensprozess nicht gefährdet wird. Die britische Regierung kündigte an, einen neuen Vorschlag für die Grenzfrage vorzulegen. Die „backstop-Lösung“ der EU, dass Nordirland weiterhin Teil der Zollunion bleiben könne, lehnt die britische Regierung noch immer ab.
Im November soll es einen erneuten Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs geben. Ziel ist es, bis dahin einen Durchbruch in den Verhandlungen zu erzielen.
Lesen Sie mehr zum EU-Sondergipfel in Salzburg auf der Webseite der EU-Kommission unter diesem Link.
Britisches Parlament verabschiedet Zollgesetz
Durch den Austritt der Briten aus der Europäischen Union wird das EU-Zollrecht nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz werden vom Unionsrecht unabhängige Zollbestimmungen geschaffen. Die zollrechtlichen Aspekte des Gesetzes basieren auf dem Unionszollkodex und spiegeln ihn weitgehend. Der neu geschaffene Rechtsrahmen muss noch um Durchführungsverordnungen ergänzt werden.
Während der Übergangsphase, die bis zum 31. Dezember 2020 dauern soll, werden der Unionszollkodex sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Erst mit dem Ende der Übergangsphase wird das neue eigenständige Zollgesetz seine Wirksamkeit entfalten. Sollte es aber keine Einigung über das Austrittsabkommen geben, kann auch die Übergangsphase nicht in Kraft treten. Dann sind die neuen Zollbestimmungen ab dem Austrittszeitpunkt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 29. März 2019 anzuwenden.
(Quelle: GTAI)
Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie unter diesem Link.
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Quelle: News IHK München