Das Präferenzabkommen ist noch nicht in Kraft getreten; dies wird für das erste Trimester 2013 erwartet.
Die Ursprungsregeln sind in Anhang II des Handelsübereinkommens enthalten.
Als Nachweis der Ursprungseigenschaft sind Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 sowie Ursprungserklärungen auf einer Rechnung, einem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier vorgesehen. Diese Nachweise können erst ab dem Datum des In-Kraft-Tretens des Handelsübereinkommens ausgestellt beziehungsweise ausgefertigt werden!
In Langzeit-Lieferantenerklärungen, die für das Jahr 2013 ausgestellt werden, kann im Vorgriff auf das In-Kraft-Treten des Handelsübereinkommens im Feld "... und den Ursprungsregeln für den Warenverkehr mit ... entsprechen" bereits "Peru, Kolumbien (ab In-Kraft-Treten)" eingetragen werden. Auch bei der Verwendung von Formularen kann dies nachgetragen werden.
(Quelle: Bundesfinanziministerium/Zoll.de)