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Russland - Abschaffung der obligatorischen Konformitätserklärung für Arzneimittel

Moskau - Für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ist es ab dem 29. November 2019 nicht mehr erforderlich, im Rahmen von Zollverfahren einen Konformitätsnachweis vorzulegen.

Der Föderale Zolldienst Russlands verkündete am 22. November 2019, dass das entsprechende Gesetz Nr. 184-FZ „über die technische Regulierung“ im Bereich des Arzneimittelverkehrs zukünftig nicht mehr angewandt werden solle.

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(Quelle: GTAI)