Der Föderale Zolldienst Russlands verkündete am 22. November 2019, dass das entsprechende Gesetz Nr. 184-FZ „über die technische Regulierung“ im Bereich des Arzneimittelverkehrs zukünftig nicht mehr angewandt werden solle.
>>> Den Rest des Artikels lesen Sie auf der Internetseite der Germany Trade and Invest.
(Quelle: GTAI)