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Russland: Gesetz zur Registrierung ausländischer Arbeitnehmer geändert

Moskau (12.07.2018) - Seit dem 08. Juli liegt die Verantwortung zur Registrierung beim ausländischen Arbeitnehmer. Eine ‎Registrierung unter der Adresse des Arbeitgebers ist nicht mehr möglich. ‎

Mit der Änderung des Gesetzes „Über die migrationsrechtliche Registrierung von Ausländern und ‎Staatenlosen in der Russischen Föderation“ zum 08.07.2018 geht die Verantwortung zur ‎Registrierung ausländischer Arbeitnehmer auf diesen bzw. seinen Vermieter über. Der russische ‎Gesetzgeber wertet demnach die Registrierung an Adressen von Unternehmen und anderen ‎Institutionen als ungültig, es sei denn, der Arbeitnehmer wohnt tatsächlich in firmeneigenen ‎Räumlichkeiten.‎

AHK befürchtet Verschlechterung des Investitionsklimas

Laut einem Positionspapier der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) „droht durch die ‎Neuregelung eine deutliche Verschlechterung des Investitionsklimas, eine Abwanderung ‎ausländischer Arbeitnehmer und die Rücknahme von Investitionsentscheidungen.“‎Weitere Informationen rund um das Russland-Geschäft gibt es auf der Webseite IHK München - Russland.

(Quelle/n: IHK News München, Deutsch-Russische Auslandshandelskammer, OWC Verlag für Außenwirtschaft)

  • AHK Russland | Neuregelung der Registrierungspflicht
  • IHK München | Russland