Mit der Änderung des Gesetzes „Über die migrationsrechtliche Registrierung von Ausländern und Staatenlosen in der Russischen Föderation“ zum 08.07.2018 geht die Verantwortung zur Registrierung ausländischer Arbeitnehmer auf diesen bzw. seinen Vermieter über. Der russische Gesetzgeber wertet demnach die Registrierung an Adressen von Unternehmen und anderen Institutionen als ungültig, es sei denn, der Arbeitnehmer wohnt tatsächlich in firmeneigenen Räumlichkeiten.
AHK befürchtet Verschlechterung des Investitionsklimas
Laut einem Positionspapier der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) „droht durch die Neuregelung eine deutliche Verschlechterung des Investitionsklimas, eine Abwanderung ausländischer Arbeitnehmer und die Rücknahme von Investitionsentscheidungen.“Weitere Informationen rund um das Russland-Geschäft gibt es auf der Webseite IHK München - Russland.
(Quelle/n: IHK News München, Deutsch-Russische Auslandshandelskammer, OWC Verlag für Außenwirtschaft)
- AHK Russland | Neuregelung der Registrierungspflicht
- IHK München | Russland