Mit der Änderung des Gesetzes „Über die migrationsrechtliche Registrierung von Ausländern und Staatenlosen in der Russischen Föderation“ zum 08.07.2018 geht die Verantwortung zur Registrierung ausländischer Arbeitnehmer auf diesen bzw. seinen Vermieter über. Der russische Gesetzgeber wertet demnach die Registrierung unter Adressen von Unternehmen und anderen Institutionen als ungültig, es sei denn, der Arbeitnehmer wohnt tatsächlich in firmeneigenen Räumlichkeiten.
Laut einem Positionspapier der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) „droht durch die Neuregelung eine deutliche Verschlechterung des Investitionsklimas, eine Abwanderung ausländischer Arbeitnehmer und die Rücknahme von Investitionsentscheidungen.“
(Quelle: Deutsch-Russische AHK)