Am 19. März 2015 ist der Europäische Rat übereingekommen, die Geltungsdauer der Sanktionen an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu knüpfen, für die eine Frist bis zum 31. Dezember 2015 vorgesehen war. Da diese Vereinbarungen noch immer nicht vollständig umgesetzt wurden, hat der Rat die Geltungsdauer der Sanktionen verlängert.
(Quelle: IHK Nürnberg)