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Russland – Zollkontrollen im Luft- und Schienenverkehr

Moskau - Mit dem Beschluss vom 30. August 2019 legt der Föderale Zolldienst einige neue Bestimmungen fest, die am 21. November in Kraft getreten sind. Dabei geht es um das Verfahren der Zollkontrolle beim Import von Waren nach Russland über den Luftverkehr und den Export von Waren aus Russland, die über den Luftverkehr und anschließend den internationalen Güterverkehr befördert werden.

Insbesondere Zuständigkeiten und Rechte der Zollbeamten geregelt. Diese haben das Recht:

  • Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit Zollvorgängen anzufordern

  • Informationen über Personen zu sammeln, die im Zusammenhang mit dem Warenverkehr über die russische Grenze eine außenwirtschaftliche Tätigkeit ausüben

  • vom Anmelder, Beförderer und anderen Personen die Vorlage von Unterlagen und (oder) Informationen zu verlangen, die für die Zollkontrolle erforderlich sind

  • Personen, die des Verstoßes gegen die Zollvorschriften verdächtigt werden, festzuhalten

 

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(Quelle: GTAI)