Als private Fahrten gelten laut schwedischer Finanzbehörde (Skatteverket) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und alle sonstigen Reisen, die nicht dienstlich durchgeführt werden.
Änderungen in der Dienstwagenregelung
Bisher galten diese Gebühren über den versteuerten geldwerten Vorteil Dienstwagen als pauschal mitversteuert. Dies ändert sich nun und führt für Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter mit Dienstwagen zu höheren Kosten und einem erhöhten Verwaltungsaufwand.
„Die Arbeitgeber müssen sich nun entscheiden, wie sie die neue Regelung umsetzen möchten. Übernimmt man die Gebühren, die bei privater Nutzung anfallen, künftig nicht mehr, fällt auch kein zu versteuernder geldwerter Vorteil an. Hier ist dann aber eine Unterscheidung von Gebühren während dienstlicher und privater Fahrten notwendig“, erklärt Torsten Böke, Abteilungsleiter Löhne & Gehälter bei der Deutsch-Schwedischen Handelskammer.
Trägt der Arbeitgeber diese Kosten weiterhin, muss in der Lohnabrechnung der Gebührenwert, der während der privaten Nutzung angefallen ist, als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Arbeitgeber leisten auf diesen Wert dann auch zusätzlich Arbeitgeberabgaben.
(Quelle: IHK Schwaben)