Wie die Handwerkskammer Flensburg informiert hat, wurde in Schwedenmit Wirksamkeit ab 1. Juli 2017 eine neue Durchführungsverordnung zum Elektrosicherheitsgesetz verabschiedet. Danach müssen alle Betriebe, die elektrische Installationen in Schweden vornehmen, zuvor ein Selbst-Audit durchführen, das Teil eines Qualitätsmanagementsystems ist.
Beantragung bei der schwedischen Aufsichtsbehörde
Ein entsprecherndes Zertifikat muss bei der schwedischen Aufsichtsbehörde beantragt werden. Im Selbst-Audit muss garantiert werden, dass die Arbeiten von qualifizierten Personen korrekt ausgeführt werden. Außerdem muss es im Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten geben. Eine Elektrozulassung ist weiterhin erforderlich. Bereits erlangte Zulassungen werden automatisch in neue umgewandelt.
Quelle: NL Bayern Handwerk International/NL HWK Flensburg, April 2017