Bislang wurden Verstöße gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen mit einer Verwaltungssanktion in Höhe von bis zu 5.000 Schweizer Franken gebüßt. Per 01.04.2017 ist bei einem Verstoß gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen Folgendes möglich:
- Verwaltungssanktion in Höhe von 30.000 Schweizer Franken
- Arbeitsverbot von bis zu fünf Jahren (anstelle der Verwaltungssanktion)
Bei schweren Verstößen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen können die Verwaltungssanktion in Höhe von 30.000 Schweizer Franken und das Arbeitsverbot kumulativ ausgesprochen werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Handelskammer Deutschland-Schweiz (AHK).
(Quelle: IHK München)