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Sicher im Ausland unterwegs: Plattform Re-Open EU unterstützt Wiederaufnahme des ‎EU-Reiseverkehrs

Brüssel (16.06.2020) - Pünktlich zur Aufhebung der Reisewarnung und zum Abbau der Grenzkontrollen in zahlreichen ‎EU-Mitgliedsstaaten ist die Plattform Re-open EU der Europäischen Kommission gestern online ‎gegangen.‎

Auf der interaktiven Webseite finden Reisende Echtzeitinformationen zur Situation an den ‎Grenzen, Reisebeschränkungen und Tourismusdienstleistungen in den Mitgliedsstaaten der ‎Europäischen Union. Zudem bietet die Plattform praktische Informationen über Maßnahmen im ‎Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken ‎usw.) sowie weitere nützliche Hinweise zum Verhalten vor Ort und unterwegs. ‎

Hinweise für Verhalten vor Ort

Mit Re-open EU sollen Reisende in der EU ihren Aufenthalt im Ausland mit Rücksicht auf die ‎eigene Gesundheit besser planen können. Die länderspezifischen Informationen werden ‎regelmäßig aktualisiert und stehen in 24 Sprachen zur Verfügung. ‎

So einfach geht’s: Die Webseite Re-open EU aufrufen, das Reiseziel auswählen und schon ‎erfahren Sie, welche Risiken und Möglichkeiten bei der Reise bestehen.‎

Nachdem viele Länder ihre Grenzen schlossen und Geschäftsreisende teilweise gar nicht oder ‎unter großen Einschränkungen ins Land reisen durften, wird nun, besonders in den europäischen ‎Ländern, stark gelockert. Informationen zu den Regelungen in Staaten, in denen es weiterhin ‎Beschränkungen für die berufliche Einreise aus Deutschland gibt, finden Sie unter: ‎www.weltweit-erfolgreich.de

Bitte nicht vergessen: Bei der Entsendung von Mitarbeitern (= Mitarbeiter wird von seinem ‎Arbeitgeber für einen Auftrag ins Ausland geschickt) und auch bei Dienstreisen sind grundsätzlich ‎zwei wesentliche Aspekte zu beachten: Die Bestätigung über die Sozialversicherungspflicht (A1-‎Bescheinigung) und die Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Informationen zu den ‎länderspezifischen Vorgaben erhalten Sie unter: www.dienstleistungskompass.eu 
Dies ist zusätzlich, neben den eventuellen Nachweisen / Dokumenten bezüglich Covid-19, zu ‎beachten.‎

‎Quellen: News International IHK München, EU-Kommission, Re-open EU